Da der Stoff lt. Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) mit 1. ATP bis 6. ATP in die Unterkategorie "tzend Kat. 1B" eingestuft ist, erfolgte die Zuordnung der BAM zur Klasse 8, Verpackungsgruppe II. Falls dem Anwender abweichende Daten vorliegen, kann u. U. eine Einstufung in die Verpackungsgruppe III erfolgen.